Sonntag, 29. November 2009

Christopher Hahn 15 Jahre Fahhradverbot - Student Uni Gießen nur noch zu Fuß

Christopher Hahn 15 Jahre Fahhradverbot - Student Uni Gießen nur noch zu Fuß: Die folgende Nachricht ist gleichermaßen witzig, wie verstörend. Christopher Hahn (24) ist zu 15 Jahren Fahrradverbot verdonnert worden, weil er sich weigerte an einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) teilzunehmen. Der Anordnung zur umgangssprachlich Idiotentest genannten MPU ging eine Fahrt mit dem Fahrrad voraus, bei der Christopher Hahn mit einem Blutalkoholwert von 1,71 Promille kontrolliert wurde. Diese Alkoholfahrt fand im März diesen Jahres statt und kostete den Studenten noch 500 Euro zusätzlich.

Jedenfalls wird ab sofort jede Fahrt mit dem Fahrrad bei der Christopher Hahn erwischt wird, den Studenten 25 Euro kosten. Geht man jetzt davon aus, dass eine MPU rund 500 Euro kostet, kann Christopher Hahn insgesamt 20 mal mit dem Fahrrad angehalten werden. Rein wirtschaftlich hat er also die richtige Entscheidung getroffen. Ich persönlich finde ein 15-jähriges Radverbot völlig überzogen. Wie seht ihr das?

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3 Meinungen:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm, Bad Nauheim hat gesagt…

Fahrradverbot bei 1,71 Promille nicht in Rheinland-Pfalz!

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hatte einen ähnlichen Fall zu entscheiden, bei welchem ein Fahrradfahrer sogar mit 2,33 Promille unterwegs war. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Radfahrer nach entsprechender Verurteilung auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) über seine Fahreignung vorzulegen. Dieser weigerte sich. Die Reaktion der Fahrerlaubnisbehörde kam prompt: die Behörde verbot dem Fahrradfahrer mit sofortiger Wirkung das Führen von Fahrrädern. Der Fahrradfahrer wandte sich daher an das Verwaltungsgericht und hatte aber erst beim Oberverwaltungsgericht Koblenz Erfolg.

Das OVG Koblenz vertrat die Auffassung, dass bei erlaubnisfreien Fahrzeugen Besonderheiten herrschen. Nach Auffassung des Gerichts wird die Sicherheit des Straßenverkehrs und anderer Verkehrsteilnehmer durch Fahrräder erheblich weniger beeinträchtigt als durch Kraftfahrzeuge. Die Verursachung schwerer Verkehrsunfälle durch betrunkene Fahrradfahrer sei die Ausnahme. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts kann daher ein Fahrverbot nur angeordnet werden, wenn die Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs durch den alkoholisierten Radfahrer aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls mit den Risiken des Verkehrs vergleichbar ist. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz sah es somit als unverhältnismäßig an, in diesem Fall ein Fahrradverbot auszusprechen.


Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 25.09.2009, Aktenzeichen10 B 10930/09.OVG

Anonym hat gesagt…

Es gibt da leider traurige Wahrheiten. Fahrradfahrer können durch einen Unfall Fußgänger töten.
Und den Idiotentest zu verweigern macht für Verkehrsrowdys Sinn. Das "Bestehen" hängt vom Ergebnis der Blutprobe ab.- Leberwerte!

Anonym hat gesagt…

ich kenne christopher persönlich und kann glaub ich sagen, dass er den test nicht verweigert hat, weil er ein verkehrsrowdy ist, sondern einfach aus prinzip. es ergibt keinen sinn, einen test für autofahrer zu machen, wenn man keinen führerschein besitzt...vor allem für soviel geld...

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